Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 ‚Gemeinsam für ein Zuhause‘ vom 4. März 2024

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 04.03.2024 den Referent*innenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 vorgelegt. Mit dem vorliegenden NAP erkennt die Bundesregierung die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation als sozialstaatliche Pflichtaufgabe an und formuliert zumindest Leitlinien zur Überwindung des Phänomens in der BRD.

 

zur Stellungnahme des DV

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Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation.

   

 

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs. ‚Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht‘, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

 

zum Paritätischen Armutsbericht 2024

 

zur Bundespressekonferenz mit Herrn Dr. Schneider

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Stellungnahme der BAG W zum Referent*innenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 ‚Gemeinsam für ein Zuhause‘ vom 04.03.2024

 

Am 4. März veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Referent*innentwurf des Nationalen Aktionsplanes. Die BAG W war zur Stellungnahme aufgerufen. Die Bundesregierung bringt erstmalig zum Ausdruck, dass die Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 als eine ressort- und aktuersübergreifende Gemeinschaftsaufgabe und als ein sozialstaatlicher Plichtauftrag verstanden werden muss.

 

zum Referent*innenentwurf des BMWSB

 

zur Stellungnahme der BAG W

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Puls Reportage: 1 Tag Notunterkunft für Jugendliche- Wohin, wenn es zuhause nicht mehr geht?

Wohnhilfe e.V. – Verein für betreutes Wohnen, Jugendhilfe, Erziehung und Bildung  Landeshauptstadt München, Sozialreferat – Diakonie Rosenheim

 

Jung und obdachlos: In Deutschland sind etwa 110.000 Jugendliche ohne festen Wohnsitz und wissen nicht, wohin. Notunterkünfte, wie das Münchner ‚Sleep in‘ können für Jugendliche, die nicht mehr nach Hause gehen können oder wollen, eine erste Anlaufstelle sein. Dort wird den plötzlich obdachlosen Jugendlichen eine unkomplizierte Übernachtungsmöglichkeit angeboten- bis zu drei Tagen anonym, ohne sie beim Jugendamt melden zu müssen.

 

zum Videobeitrag

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Wohin wenn‘ s kalt wird in Nürnberg?

 

 

 

 

In den Wintermonaten veröffentlicht die ARGE WLH Nürnberg das Winterplakat „Wohin wenn’s kalt wird?“. Es wird an Kirchengemeinden und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Nürnberg ausgegeben und gibt Auskunft über Übernachtungsmöglichkeiten und Tagesaufenthalte für wohnungslose Menschen. Die aktualisierte Übersicht der Hilfeangebote für das Winterhalbjahr 2023/2024 steht Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung:

 

zum Winterplakat 2023/24

 

zum Winterplakat 2023/24_english

 

zum Winterplakat 2023/24_polski

 

zum Winterplakat 2023/24_românesc

 

zum Winterplakat 2023/24_Български

 

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Veröffentlichung der neuen Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern

        Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Es ist vollbracht: Der nach der Landtagswahl 2018 u.a. von der Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern mit angestoßene und begleitete sowie von der Bayerischen Staatsministerin für Familie Arbeit und Soziales a.D. Kerstin Schreyer unterstützte Prozess der Überarbeitung der Empfehlungen für das Obdachlosenwesen von 1997 konnte mit der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales, des Innern, für Sport und Integration, für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Gesundheit und Pflege am 25.10.2023 abgeschlossen werden.

 

zu den neuen Empfehlungen für das Obdach- und Wohnungslosenwesen in Bayern

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Fachtage der LAG ö/f und der LAG JSA am 04.05.2023 in München, am 21.09.2023 in Nürnberg sowie am 28.09.2023 in Augsburg: ‚Wir wollen wohnen! Wohnungsnot junger Erwachsener – eine sozialpolitische Herausforderung‘

Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern – Jobs und Mission | GoodJobs                     

 

Der Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege in Bayern hat am 04.05.2023 zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit in Bayern einen Fachtag zum Thema in der Landeshauptstadt München veranstaltet und zwei im Herbst in den bayerischen Metropolen Nürnberg und Augsburg am 21.09. sowie am 28.09.

 

Ziel der Fachveranstaltungen war es, die Herausforderungen und Chancen des SGB VIII samt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vs. SGB XII, also die Schnittstelle der Kinder- und Jugendhilfe und der Wohnungsnotfallhilfe für die Zielgruppe junger Erwachsener in Wohnungsnot, mit hochrangigen kommunal- sowie landespolitischen Akteuren sowie der freien Wohlfahrtspflege lösungsorientiert zu diskutieren.

 

zum Programm und zur Dokumentation der Fachtage in München, Nürnberg und Augsburg

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Hemmnisse aus dem Weg räumen, Dynamik entfalten- Wie gutes Wohnen in Stadt und Land gelingen kann: Ein Positionspapier des Bayerischen Gemeindetags

 

Wohnen ist ein Grundrecht. Die Verfassung des Freistaates Bayern formuliert in Art. 106 Abs. 1 BV ungekünstelt und klar: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘ Auch wenn aus der Bayerischen Verfassung keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden können und das Recht auf Wohnen in der BRD leistungsrechtlich lediglich auf den Anspruch zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, zur Übernahme der Mietschuld im Einzelfall zur Abwendung von Wohnraumverlust sowie auf entsprechende Beratung, Begleitung und Unterstützung, nicht aber auf konkrete 4 mietrechtlich abgesicherte Wände heruntergebrochen werden kann: Das Problem ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und das hierfür notwendige Bauland zur Verfügung zu stellen, betrifft dabei bei weitem nicht nur die großen Städte. Auch im ländlichen Raum nehmen die Spannungen zu. Der Bayerische Gemeindetag hat zur Erarbeitung der nachfolgenden Positionen und Forderungen eine Projektgruppe tagen lassen und die erarbeiteten Ergebnisse in einer entsprechenden Landesausschusssitzung beraten und beschlossen. Darin teilt der Bayerische Gemeindetag die von der Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern seit mehreren Jahren vertretende Position, dass es für eine Wende am Mietwohnungsmarkt ein soziales Bodenrecht bedarf- ganz wie im Artikel 161 der Bayerischen Verfassung seit Jahrzehnten bereits weise vorformuliert.

 

zum Positionspapier

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Auswertung der Bundeswohnungslosenstatistik 2023 für Südbayern: Zahlen aus Schwaben, Oberbayern und Niederbayern

Startseite - Statistisches Bundesamt         

 

Die Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Bayern machen mit eigenen landesweiten Erhebungen zu den Zahlen obdachloser und wohnungsloser Menschen schon seit einigen Jahren eine deutlich verbesserte Sozialplanung und in diesem Zuge Förderprogramme wie den Aktionsplan ‚Hilfe bei Obdachlosigkeit‘ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verbesserung und den Ausbau ambulanter Beratungsstrukturen  möglich. Es ist in der Folge 2022 nach einiger Planungs- und Vorlaufszeit inkl. Gesetzgebungsverfahren erstmalig gelungen, eine bundesweite Erhebung durchzuführen- die Zahlen ordnungsrechtlich untergebrachter Personen, die immer auch als Fingerzeig auf potenzielle individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen gemäß der §§ 67- 69 SGB XII interpretiert werden müssen, sind nun 2023 zum zweiten Mal bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise zum Stichtag 31.01.2023 ausgewiesen.

 

Die Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern hat die Zahlen der bundesweiten Stichtagserhebungen des statistischen Bundesamtes zur Bundeswohnungslosenstatistik für Südbayern seit 2022 zusammengetragen:

 

zu den Zahlen aus Südbayern 2023

 

zu den Zahlen aus Südbayern 2022

 

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kmfv – Neues Angebot Energieberatung

 

Ab sofort bietet der kmfv  eine Energieberatung an. Diese hat drei Kernaufgabenbereiche:

 

  1. Energieberatung von (ehemals) Wohnungslosen und weiteren Bedürftigen zu den Themen Stromverbrauch, Heizverhalten, Einsparpotential, sowie bei Bedarf Vermittlung an weitere Hilfsfonds.
  2. Auszahlung von Energiepauschalen (als Stromzuschuss) an Haushalte, die sich im Leistungsbezug befinden (Bürgergeld/SGB XII) und in ihrer Wohnung oder (Not-)Unterkunft selbst Strom über einen Stromliefervertrag zahlen. 300€ pro Haushalt bzw. 500€ für Haushalte mit minderjährigen Kindern sind hierbei möglich. Die Energieberatung ist Voraussetzung für die Auszahlung der Energiepauschalen
  3. Infoveranstaltungen für Einrichtungen zum Thema Energie sparen – „Energiebewusstes Leben in der Einrichtung“ (startet ab September, zunächst nur in kmfv-Einrichtungen vorgesehen)

 

Das Angebot erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Erzdiözese München und Freising. Betroffene von außerhalb Münchens werden dabei schwerpunktmäßig via Telefonberatung versorgt.

 

Finanziert werden die Energieberatung sowie die Pauschalen aus Mitteln des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising – konkret aus den Kirchensteuermehreinnahmen, die im Zuge der Energiepauschalen 2022 für Erwerbstätige entstanden – diese Mittel sollen Bedürftigen in verschiedenen Formen zugutekommen.

 

zu den Informationen für Beratungsstellen Energiepauschalen

 

zum Flyer Energieberatung

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